Die Wertermittlung eines Kleingartens ist die Bewertung des materiellen Wertes der Bestandteile, die sich in einem Kleingarten befinden. Dazu gehören:
Die Wertermittlung wird durchgeführt, wenn ein Kleingarten an einen neuen Pächter übergeben wird. Sie bestimmt den Wert der von einem alten Pächter angelegten oder gebauten Elemente. Die Parzelle selbst gehört dabei immer dem Verein oder der Stadt und wird lediglich gepachtet. Der neue Pächter zahlt also nur für die Dinge, die der alte Pächter hinterlässt.
Die Wertermittlung verfolgt mehrere Ziele:
Die Wertermittlung ist nicht statisch, sondern entwickelt sich weiter:
Beispiel:
Ein Kleingarten könnte folgendes beinhalten:
Gesamtwert: 500 € (Laube) + 300 € (Bäume) + 50 € (Zaun) = 850 €
Das ist der Betrag, den der alte Pächter vom neuen Pächter erhält.
Die Wertermittlung von Kleingärten sorgt für eine objektive und faire Bewertung der Anlagen. Sie berücksichtigt den Zustand, das Alter und die Pflege der Elemente und stellt sicher, dass nur zulässige und gepflegte Anlagen bewertet werden. Die Wertermittlung bietet Rechtssicherheit und sorgt für einen reibungslosen Übergang zwischen den Pächtern.