Wertermittlung

Was ist eine Wertermittlung von Kleingärten?

Die Wertermittlung eines Kleingartens ist die Bewertung des materiellen Wertes der Bestandteile, die sich in einem Kleingarten befinden. Dazu gehören:

  • Die Laube (kleine Gartenhütte)
  • Pflanzen - wie Obstbäume, Sträucher, Blumen und Hecken
  • Gärtnerische Einrichtungen - wie Wege, Zäune und Terrassen

Die Wertermittlung wird durchgeführt, wenn ein Kleingarten an einen neuen Pächter übergeben wird. Sie bestimmt den Wert der von einem alten Pächter angelegten oder gebauten Elemente. Die Parzelle selbst gehört dabei immer dem Verein oder der Stadt und wird lediglich gepachtet. Der neue Pächter zahlt also nur für die Dinge, die der alte Pächter hinterlässt.


Warum wird der Wert ermittelt?

Die Wertermittlung verfolgt mehrere Ziele:

  1. Faire Entschädigung: Der scheidende Pächter erhält eine gerechte Vergütung für seine investierte Arbeit und Ausgaben.
  2. Klarheit für den neuen Pächter: Der neue Pächter weiß genau, wofür er bezahlt und kann sicher sein, dass der Preis gerechtfertigt ist.
  3. Vermeidung von Konflikten: Eine objektive Wertermittlung nach festgelegten Richtlinien verhindert Streitigkeiten zwischen dem alten und dem neuen Pächter.
  4. Rechtliche Sicherheit: Die Wertermittlung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), eingehalten werden.

Wie wird der Wert ermittelt?

  1. Rechtsgrundlagen und Richtlinien:
    • Die Wertermittlung basiert auf dem Bundeskleingartengesetz sowie den Vorgaben des jeweiligen Kleingartenverbandes.
    • Jeder Verein hat spezifische Regeln, die den Ablauf und die Kriterien der Wertermittlung festlegen.
  2. Das Verfahren:
    • Vor-Ort-Besichtigung: Eine Kommission, bestehend aus erfahrenen Vereinsmitgliedern oder Experten, besucht den Garten.
    • Erfassung der Anlagen: Alle Elemente auf der Parzelle - wie die Laube, Wege und Pflanzen - werden erfasst.
    • Bewertung:Der Zeitwert (der aktuelle Wert) jeder Anlage wird ermittelt. Dabei spielen folgende Fragen eine Rolle:
      • Wie alt sind die Laube oder die Pflanzen?
      • Wie gepflegt und funktionstüchtig ist alles?
      • Was kostet ein Ersatz oder Neubau?
  3. Bewertungsgrundlagen:
    • Laube: Für die Gartenlaube gibt es spezielle Abschreibungsrichtlinien (z. B. eine Lebensdauer von 20–30 Jahren). Je älter die Laube, desto geringer ist ihr Wert.
    • Pflanzen: Obstbäume und Sträucher haben je nach Alter und Zustand einen bestimmten Wert. Ein junger, gesunder Apfelbaum ist mehr wert als ein alter Baum, der kaum noch Früchte trägt.
    • Wege und Zäune Der Zustand wird ebenfalls berücksichtigt - ein gepflegter Zaun hat mehr Wert als ein alter, verrosteter Zaun.
  4. Zeitwert:
    • Die Bewertung erfolgt stets nach dem Zeitwert. Dabei wird nicht der ursprüngliche Anschaffungspreis herangezogen, sondern der aktuelle Wert.
    • Beispiel: Eine Gartenlaube, die vor 15 Jahren 3.000 Euro gekostet hat, ist heute möglicherweise nur noch 1.000 Euro wert, weil sie bereits stark abgenutzt ist.
  5. Ergebnis:
    • Am Ende erstellt die Kommission ein Protokoll, das den Gesamtwert des Gartens aufzeigt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Entschädigung, die der alte Pächter vom neuen Pächter erhält.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert?

  1. Pflegezustand: Ein gut gepflegter Garten hat einen höheren Wert. Verwilderte Parzellen oder beschädigte Anlagen verringern den Wert.
  2. Art der Pflanzen: Hochwertige Obstbäume oder seltene Pflanzen können den Wert steigern, während unbrauchbare oder vernachlässigte Pflanzen (wie wilde Brombeeren) oft nicht bewertet werden.
  3. Gesetzliche Vorschriften: Alles, was gegen die Regeln verstößt (z. B. zu große Lauben oder unerlaubte Bauten), wird nicht angerechnet. In einigen Fällen muss der alte Pächter solche Elemente sogar selbst entfernen.
  4. Marktnachfrage: In Regionen mit einer hohen Nachfrage nach Kleingärten (z. B. städtische Gebiete) wird der gefühlte Wert steigen. Dieser Faktor beeinflusst jedoch nicht die tatsächliche Wertermittlung, da sie auf den Materialien und der geleisteten Arbeit basiert, nicht auf der Lage.
  5. Nachhaltigkeit: Ökologisch angelegte Gärten, wie solche mit Bienenschutz, Regenwassernutzung oder naturnahem Pflanzenbestand, werden häufig positiver bewertet.

Was ist dynamisch an der Wertermittlung?

Die Wertermittlung ist nicht statisch, sondern entwickelt sich weiter:

  • Gesetze: Änderungen im Bundeskleingartengesetz, wie etwa strengere Bauvorschriften, können Einfluss darauf haben, welche Elemente bewertet werden.
  • Nachhaltigkeit: Der zunehmende Fokus auf ökologische Gartengestaltung könnte langfristig die Bewertung von Kleingärten beeinflussen.
  • Wirtschaftliche Lage: Steigende Materialkosten wirken sich auf die Wiederherstellungskosten aus, was wiederum den Zeitwert beeinflusst.

Beispiel:

Ein Kleingarten könnte folgendes beinhalten:
  • Eine 20 Jahre alte Laube (ursprünglich 3.000 €, heute noch 500 € wert)
  • Zwei große, gepflegte Apfelbäume (je 150 €)
  • Einen alten, bröckelnden Zaun (Restwert 50 €)

Gesamtwert: 500 € (Laube) + 300 € (Bäume) + 50 € (Zaun) = 850 €
Das ist der Betrag, den der alte Pächter vom neuen Pächter erhält.


Zusammenfassung:

Die Wertermittlung von Kleingärten sorgt für eine objektive und faire Bewertung der Anlagen. Sie berücksichtigt den Zustand, das Alter und die Pflege der Elemente und stellt sicher, dass nur zulässige und gepflegte Anlagen bewertet werden. Die Wertermittlung bietet Rechtssicherheit und sorgt für einen reibungslosen Übergang zwischen den Pächtern.